Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben Montag den 30. September, zum zweiten Mal, gegen die Kandidaturen der zwei vorgeschlagenen Kommissaren aus Rumänien und Ungarn gestimmt.

Sie haben sich 13 zu 7 gegen die Kandidatur von Rovana Plumb ausgesprochen, die als ‘‘Ungeeignet zur Ausübung‘‘ ihrer Funktion als Transportkommissarin betrachtet wurde. Ein ähnliches Schicksal wiederfuhr auch László Trócsányi mit 12 gegen 9 Stimmen.

Die erste lässt sich vorwerfen, dass sie einen fragwürdigen Kredit aufgenommen hat und der zweite, dass er zu enge Verbindungen mit der Anwaltskanzlei hat, wo er Gründer und Partner war und wo er angeblich vor ein paar Jahren austrat.

Die Kandidatur von Frau Plumb und Herrn Trócsányi wurden zum ersten Mal schon letzte Woche in der Kommission JURI abgewiesen und daher wurde ihr Nominierungsprozess angehalten.

Antwort von László Trócsányi    

Stellungnahme DE

‘‘Es ist mit großer Fassungslosigkeit, dass ich die Entscheidung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments wahrnehme, der heute ausgesprochen wurde.

Die eklatante Ungerechtigkeit, der Mangel an Transparenz, die klare und bewusste Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und das Versagen den Prinzipien der Demokratie treu zu sein, erinnert mich an eine Zeit, die ich als vergangen ansah.

Es ist nicht nur der Anwalt und der Denker, die betroffen sind, sondern auch die Einzelperson. Die Entscheidung ist eine Ansammlung von Lügen, falscher Abkürzungen und tendenziösem Amalgam.

Wenn ein Anwalt angegriffen wird, hat er keine Wahl als sein Recht vor dem zuständigem Gerichtshof einzuklagen.“  

Die Reaktion der ungarischen Regierung

Fidesz: Herr Trócsányi ist Opfer eines Internationalen Politischen Vergeltungsschlages geworden

Die ungarische Regierung ging auf die Probleme der Personalie Trócsányi’s in ihrer Antwort überhaupt nicht ein. Hingegen bezeichneten sie die Abstimmung als einen internationalen politischen Angriff über alle für sie verfügbaren Medien. ‘‘Die Pro-Migrationsparteien im Europäischen Parlament können es nicht tolerieren, dass die Europäische Kommission einen Kommissar haben könnte, der zur Zeit als Ungarn die Grenzen für Migranten schloss, Justizminister war.‘‘ Hieß es aus der offiziellen Stellungnahme der ungarischen Regierung.

Tamás Deutsch, einer der populärsten ungarischen Europaabgeordneten und einer von Victor Orbans ältesten politischen Verbündeten beschrieb die Situation mit einer schwungvollen Rede an der Fidesz Partei Konferenz am Sonntag: ‚‚Sagen wir es klar und deutlich: Die Pro-Migrationsparteien haben sich gerecht, weil László Trócsányi der ungarische Salvini ist‘‘- sagte Herr Deutsch – ‚‚Das ist das größte Delikt des ungarischen Kommissars in den Augen der Pro-Migranten. Das ist einer der wichtigsten Gründe wieso wir ihn mit Respekt und Zuneigung begegnen.‘‘

In seiner Interpretation, genauso wie der italienische Innenminister die Migration durch die Schließung der Häfen in Italien bewirkt hat, so hat der Ungarische Justizminister dasselbe mit Ungarns Außengrenzen getan.

Sie können die öffentlichen Anhörungen der Kandidaten online verfolgen

{ Anlage VII Para 2.3c der Geschäftsordnung 

Artikel 2 : Prüfung der Erklärung über die finanziellen Interessen

1. Der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss prüft die Erklärungen über die finanziellen Interessen und bewertet, ob der Inhalt der Erklärung über die finanziellen Interessen eines designierten Kommissionsmitglieds wahrheitsgetreu und vollständig ist und ob aus dem Inhalt auf einen Interessenkonflikt geschlossen werden kann.

2. Die Bestätigung des für Rechtsfragen zuständigen Ausschusses, dass kein Interessenkonflikt besteht, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Anhörung durch den in der Sache zuständigen Ausschuss. Solange eine solche Bestätigung nicht vorliegt, ist das Verfahren zur Ernennung des designierten Kommissionsmitglieds ausgesetzt, und das Verfahren nach Absatz 3 Buchstabe c wird angewandt.

3. Bei der Prüfung der Erklärungen über finanzielle Interessen durch den für Rechtsfragen zuständigen Ausschuss sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

a) Gelangt der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss bei der Prüfung einer Erklärung über die finanziellen Interessen aufgrund der vorgelegten Dokumente zu der Auffassung, dass die Erklärung über die finanziellen Interessen wahrheitsgetreu und vollständig ist und keine Angaben enthält, die tatsächlich oder möglicherweise auf einen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich des designierten Kommissionsmitglieds schließen lassen, übermittelt der Vorsitz des Ausschusses den für die Anhörung zuständigen Ausschüssen oder – im Fall eines Verfahrens während der Amtszeit eines Kommissionsmitglieds – den beteiligten Ausschüssen ein Schreiben, in dem diese Feststellung bestätigt wird.

(b) Gelangt der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss zu der Auffassung, dass die Interessenerklärung eines designierten Kommissionsmitglieds unvollständig ist oder widersprüchliche Angaben enthält oder dass weitere Informationen erforderlich sind, fordert er gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission das designierte Kommissionsmitglied auf, zusätzliche Informationen unverzüglich zu übermitteln, und fasst nach Eingang und entsprechender Prüfung der Informationen einen Beschluss; der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss kann das designierte Kommissionsmitglied erforderlichenfalls zu einem Gespräch einladen.

(c) Gelangt der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss auf der Grundlage der Erklärung über die finanziellen Interessen oder der vom designierten Kommissionsmitglied zusätzlich übermittelten Angaben zu der Auffassung, dass ein Interessenkonflikt besteht, formuliert er Empfehlungen, die auf eine Lösung des Interessenkonflikts abzielen; es kann unter anderem die Empfehlung ausgesprochen werden, von den fraglichen finanziellen Interessen Abstand zu nehmen oder dem Präsidenten der Kommission wird dazu geraten, dem designierten Kommissionsmitglied einen anderen Geschäftsbereich zu übertragen; in schwerer wiegenden Fällen kann der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss – wenn keine Lösung für den Interessenkonflikt gefunden wird – als letztes Mittel zu dem Schluss gelangen, dass das designierte Kommissionsmitglied nicht in der Lage ist, das Amt gemäß den Verträgen und dem Verhaltenskodex auszuüben; der Präsident des Parlaments ersucht in diesem Fall den Präsidenten der Kommission um Auskunft über die weiteren Schritte, die dieser zu unternehmen beabsichtigt.

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